von RudelSportTeam-Event (nachfolgend als RST-Event bezeichnet)
Vertragsgegenstand
1. RST-Event bietet Dienstleistungen im Bereich Freizeitaktivitäten für Menschen mit Hund(en) an. Es handelt sich um Aktivitäten und Veranstaltungen für Halter und Hund. Ziel ist die gemeinsame Zeit mit Angeboten für Halter und Hund zu bereichern.
2. Es werden keinerlei Methoden vermittelt, die der Hundeerziehung dienen. Angebote mit Übungs- oder Trainingsanteilen werden nur in Begleitung von HundetrainerInnen mit der Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG durchgeführt. Diese Angebote sind in den Veranstaltungshinweise gesondert gekennzeichnet.
3. Bei Ausflügen/Angeboten zu bestehenden Freizeitangeboten und Führungen durch Dritte, versteht sich RST-Event lediglich als organisatorischer Begleiter. Diese Angebote sind in den Veranstaltungshinweisen gesondert gekennzeichnet.
4. Des Weiteren sind die Angebote für Halter und Hund so konzeptioniert, dass weder dem Halter noch den Hunden Schmerzen zugefügt oder die Würde als Lebewesen herabgesetzt werden.
5. Bei allen Veranstaltungen haften die TeilnehmerInnen für sich und seinen Hund.
Leistungsbeschreibung
1. Die Leistungen von RST-Event umfassen Gruppenveranstaltungen und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der veröffentlichten Informationsmaterialien (Flyer, Homepage und SocialMedia-Kanäle, Aushänge oder Einladungen).
2. Die Leistungen werden vertraglich vereinbart und sind bindend.
3. RST-Event als Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der veröffentlichten Veranstaltungsinformationen zu erklären, über die die Teilnehmenden vor Antritt des der Veranstaltung informiert wird.
Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen:
1. Die Teilnehmeranzahl der angebotenen Veranstaltung ist begrenzt. Die Teilnahme richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, ein Anspruch auf Teilnahme zu einer bestimmten Veranstaltung besteht nicht.
2. Die teilnehmende Person haftet für alle von ihr und ihrem Hund während der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt insbesondere auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. RST-Event haftet nicht für Schäden, die die teilnehmende Person dadurch verursacht, dass sie die Weisungen des Veranstalters missachtet. Dies gilt ebenfalls für die Nichtbeachtung von Hinweisen bezüglich Freilauf und Zusammenführung von Hunden.
3. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung des Veranstalters, anderer teilnehmenden Personen und Außenstehenden ausgeschlossen ist. Um Gefahren abzuwenden, ist den Anweisungen des Veranstalters unbedingt Folge zu
leisten.
4. Die Landeshundegesetze des jeweiligen Bundeslandes sind zur Vermeidung von Gefahren vom Teilnehmenden zu beachten. Dies gilt im Besonderen für die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht. Jede teilnehmende Person übernimmt hier selbst die Haftung für sich und ihren Hund.
5. Der Einsatz von Stachelhalsbändern und der Einsatz sonstiger tierschutzwidriger
Hilfsmittel während einer Veranstaltung sind untersagt. RST-Event behält sich vor bei Nichtbeachtung die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ohne Rückgabe ggf. erhaltender Gebühren zu untersagen.
Spezifische Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an den von RST-Event durchgeführten Veranstaltungen erfolgt unter nachstehenden Bedingungen. Werden diesen nicht Nachgekommen hält sich RST-Event vor den Teilnehmenden von der gebuchten Veranstaltung ohne Rückzahlung etwaiger erbrachter Kosten auszuschließen.
1. Der teilnehmende Hund ist bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet. Halter mit Hunden ohne Negativzeugnis nach Kategorie 2 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sowie Halter von illegal eingeführten und gehaltenen Hunden sowie von Hunden der Kategorie 1 der der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind
mit ihren Hunden von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Läufige Hündinnen dürfen an den Veranstaltungen nicht teilnehmen, bei Eintritt der Läufigkeit während einer Veranstaltung ist der Veranstalter umgehend zu informieren. Damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Wird der Veranstalter erst kurz vor Angebotsbeginn informiert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kosten.
3. Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und ausreichenden Impfschutz insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut besitzen. Nach Aufforderung ist vor der Veranstaltung der Impfpass dem Veranstalter vorzulegen.
4. Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Nach Aufforderung ist vor der Veranstaltung ein Nachweis dem Veranstalter vorzulegen.
Vertragsschluss und Vergütung
1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch auf den von RST-Event vorgesehenen Formularen bzw. per Nachricht oder Mail. Der Vertrag kommt mit Erhalt der Anmeldebestätigung zustande.
2. Die Gebühr die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist spätestens zwei
Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. RST-Event hält sich vor, wenn die Zahlung nach 14 Tagen nicht auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist ein Mahnverfahren einzuleiten.
3. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets für termingebundene Freizeitaktivitäten ausgeschlossen. Tickets sind übertragbar. Der Käufer verpflichtet sich bei Übertragung auf eine dritte Person, RST-Event hierrüber rechtzeitig unter Angabe des Namens und der Kontaktmöglichkeiten der Person zu informieren.
4. Die Übertragung bei Buchung von fortlaufenden Veranstaltungsangeboten (z.B. Kurse) ist nicht möglich.
5. Eine volle oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Gebühr bei unterbliebener rechtzeitiger Inanspruchnahme der Veranstaltungsangebote von RST-Event besteht nicht.
6. Die Preise richten sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis und verstehen sich stets einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Preise und eine eventuelle Begrenzung der Teilnehmerzahl werden in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung angegeben.
7. Mit dem Kauf eines Tickets erkennt die KäuferIn die AGB von RST-Event an.
Leistungshindernisse
1. Mit der Anmeldebestätigung, insbesondere für fortlaufende Veranstaltungsangebote, erhält die teilnehmende Personen den genauen Zeitplan. Dieser ist unbedingt einzuhalten. Erscheint der Teilnehmende zu einem vereinbarten Termin nicht, besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren noch auf Nachholung des Termins.
2. Eine Absage eines oder mehrerer vereinbarten Termine kann sowohl durch den Teilnehmer als auch durch RST-Event aus wichtigem Grund erfolgen. Zu diesen zählen insbesondere eine Erkrankung des Halters oder den Hund sowie die Läufigkeit des Hundes. Allgemein schlechtes Wetter ist kein wichtiger Grund. In besonderen Fällen wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Liegt ein wichtiger Grund zur Absage vereinbarter Termine vor, ist der jeweils andere Vertragspartner hiervon unverzüglich zu unterrichten.
3. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht werden, kann RST-Event bis eine Woche vor dem Termin zurücktreten.
4. Bei Ausfall des Veranstalters ist ein Rücktritt jederzeit möglich, die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet.
5. Der Teilnehmer kann bis vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei RST-Event.
Im Falle des Rücktrittes entstehen folgende Stornierungskosten:
a) bis 3 Wochen vor Beginn: 20 % der Teilnahmegebühr
b) bis 2 Wochen vor Beginn: 35 % der Teilnahmegebühr
c) bis 1 Woche vor Beginn : 50% der Teilnahmegebühr
d) danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.
6. RST-Event behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmende die Veranstaltung bewusst stört, sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält oder im Zahlungsrückstand ist. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden in diesem Fall nicht erstattet.
Haftung
1. Die Haftung von RST-Event für jegliche Schäden ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, auch für das Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, sofern nicht die Einhaltung von sogenannten Kardinalpflichten betroffen ist. Kardinalpflichten sind alle wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Einhaltung notwendig ist, um das Vertragsziel zu erreichen und nicht zu gefährden.
2. Dies gilt nicht für sämtliche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RST-Event.
4. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmenden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzten.
5. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
6. Die teilnehmende Person haftet uneingeschränkt für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung.
Copyright
Alle von RST-Event erstellten Texte, hierzu gehören z.B. Informationsblätter zu Veranstaltungen, Präsentationen oder Dokumente in Bezug auf Angebote von RST-Event, usw., unterliegen dem Copyright und dürfen nicht vervielfältigt, oder an Dritte weitergegeben werden.
Datenschutz
1. Während der Angebote fertigt RST-Event Bild-, Video- und Tonmaterial an. Diese werden zu Dokumentationszwecken, nachträglicher Berichterstattung und zur Ankündigung ähnlicher Angebote genutzt. Insbesondere auch für Beiträge und zur Nachbewerbung der Aktivität auf der Homepage sowie den Social-Media-Kanälen von RST-Event.
2. Auf den Bildmaterial und Mitschnitte sind Teilnehmende und ihre Hunde abgebildet. Mit Anmeldung zur Teilnahme an einem Angebot erteilt die teilnehmende Person automatisch ihre Zustimmung zur Anfertigung und Nutzung des Bild-, Video- und Tonmaterials.
3. Alle Teilnehmerdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von RST-Event gespeichert und verarbeitet. Sofern Bildmaterial und Mitschnitte auf der Website oder bei Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden, ist technisch nicht auszuschließen, dass ein sog. Screenshort isoliert wird.
4. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Im Falle eines Wiederrufes in eine Veröffentlichung kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch einen sog. Screenshot das Bildmaterial durch Dritte weiterverwendet wird.
5. Soweit im Rahmen der Angebotsnutzung personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse u.ä.) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen Steuerberater).
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von RST-Event.
Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
2. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
3. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Kontaktdaten
Tanja Pollak – RudelSportTeam Event
Ahornstraße 1
90556 Seukendorf